Daten­schutz Daten­schutz

Die Datenschutz­erklärung informiert, wie die Vorsorge­stiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonal­bank und die Freizügig­keits­stiftung der Zürcher Kantonal­bank mit Personen­daten umgehen. (Jüngste Aktualisierung: April 2024)

Die Datenschutz­erklärung informiert, wie die Vorsorge­stiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonal­bank und die Freizügig­keits­stiftung der Zürcher Kantonal­bank mit Personen­daten umgehen. (Jüngste Aktualisierung: April 2024)

1. Allgemeines

Auch im Bereich des Datenschutzes setzt die Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank und die Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank (folgend «Stiftungen» genannt) auf einen offenen, transparenten und kundenfreundlichen Umgang. Unter «Personendaten» verstehen die Stiftungen Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Unter «Bearbeiten» verstehen die Stiftungen jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Personendaten.

 

Für bestimmte Datenbearbeitungen z. B. für die von den Stiftungen der Zürcher Kantonalbank angebotene App sowie Web-Version (Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank und Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank) oder Social Media Auftritte, bestehen weitere Bestimmungen (wie z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen). Diese sind auf den entsprechenden Webseiten, in der Web-Version oder in der App verfügbar.

1.1 Allgemeine Ge­schäfts­be­ding­ungen

Ziff. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ausgabe Januar 2022, enthält allgemeine Hinweise zum Datenschutz insbesondere im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung.

1.2 Datensicher­heit

Die Stiftungen sind insbesondere durch die Schweigepflicht und das Datenschutzrecht zum Schutz Ihrer Privatsphäre nach Massgabe der anwendbaren Gesetze verpflichtet. Zu diesem Zweck treffen die Stiftungen eine Vielzahl an Vorkehrungen, wie die Umsetzung von technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen (z. B. Einsatz von Firewalls, persönlichen Passwörtern sowie Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien, Zugriffsbeschränkungen, Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden).

2. Bearbeitungs­rahmen

2.1 Kategorien von Per­so­nen­da­ten

Die Stiftungen können, je nachdem, welche Produkte und Dienstleistungen Sie bei der Stiftung beziehen, die nachfolgenden Kategorien von Personendaten bearbeiten. Dabei bearbeiten die Stiftungen so wenige Personendaten als nötig.

 

2.1.1 Ehemalige, bestehende sowie potenzielle Vorsorgenehmer

Die Stiftungen bearbeitet Personendaten ehemaliger, bestehender sowie potenzieller Vorsorgenehmer (bzw. Interessenten). Darunter verstehen sie insbesondere Folgendes:
 

  • Stamm- und Bestandsdaten wie z. B. Name, postalische Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Nationalität, Vertragsnummer und -dauer, Identifikations- und Authentifikationsdaten z. B. Login für App und webbasierte Plattform, Dokumente zur Feststellung der Kundenidentität wie z. B. ID oder Pass, Informationen zum Konto, Depot, Zahlungen zu aktuellen oder abgeschlossenen Geschäften, Verträgen, Produkten, Dienstleistungen, Angaben über Dritte wie Lebenspartner, Familienmitglieder, Bevollmächtigte und Begünstigte, die von einer Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
  • Steuerwohnsitz und allenfalls weitere steuerlich relevante Dokumente und Informationen.
  • Transaktions- bzw. Auftrags- und Risikomanagementdaten wie z. B. Angaben über Begünstigte im Todesfall, Gegenparteien und Drittbanken bei Überweisungen, Angaben zu Ihrer selbstständigen/unselbstständigen Erwerbstätigkeit, zu Ihrem Risiko- und Anlageprofil und die von Ihnen nachgesuchten Anlageprodukten, zu Vorbezugsgründen, Änderungen der Begünstigtenregelung, zu Betrugsfällen.
  • Besonders schützenswerte Personendaten wie z. B. biometrische Daten zwecks Stimmerkennung bei Telefonanrufen für die Identifikation des Anrufers
  • Gegebenenfalls Aufzeichnungen über Telefonate zwischen Ihnen und der Stiftungen.
  • Marketingdaten wie z. B. Bedürfnisse, Wünsche, Interessen, Präferenzen, Angabe über die Nutzung von Produkten, Dienstleistungen oder Kontakt- und Kommunikationskanälen.
  • Technische Daten, wie z. B. interne und externe Kennungen, Geschäftsnummern, IP-Adressen, Aufzeichnungen von Zugriffen oder Änderungen.
  • Gegebenenfalls besonders schützenswerte Personendaten, z. B. Daten über die Invalidität.

 

2.1.2 Besucherdaten

Die Stiftungen bearbeiten Besucherdaten (d. h. Besucher insbesondere von Filialen der Zürcher Kantonalbank oder von Webseiten der Zürcher Kantonalbank und den Stiftungen). Darunter verstehen die Stiftungen insbesondere Folgendes:

 

  • Stamm- und Bestandsdaten wie z. B. Name, , Telefonnummer, E-Mail-Adresse, postalische Adresse, Geburtsdatum.
  • Gegebenenfalls Aufzeichnungen über Telefonate zwischen Ihnen und den Stiftungen.
  • Technische Daten wie z. B. interne und externe Kennungen, IP-Adressen, Aufzeichnungen von Zugriffen oder Änderungen.
  • Marketingdaten wie z. B. Bedürfnisse, Wünsche, Präferenzen, Interaktionen
  • Daten, die uns aufgrund Ihres Besuchs unseren Webseiten übermittelt werden oder Sie uns bekannt geben (z. B. via Formular).

2.2 Dauer der Spei­che­rung

Die Dauer der Speicherung von Personendaten bestimmt sich nach gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bzw. dem Zweck der jeweiligen Datenbearbeitung.

 

In der Regel speichern die Stiftungen Personendaten für die Dauer der Geschäftsbeziehung bzw. Vertragsdauer und anschliessend für weitere zehn Jahre oder mehr Jahre (je nach anwendbarer Rechtsgrundlage). Dies entspricht der Zeitspanne, innerhalb derer Rechtsansprüche gegen die Stiftungen geltend gemacht werden können. Laufende oder zu erwartende rechtliche oder aufsichtsrechtliche Verfahren können eine Speicherung über diese Frist hinaus zur Folge haben.

2.3 Zweck

Die Stiftungen können die unter Ziff. 2.1 beschriebenen Personendaten zur Abwicklung eigener Leistungen sowie für eigene oder gesetzlich vorgesehene Zwecke bearbeiten. Darunter versteht sie insbesondere Folgendes:

 

  • Kundenaufnahmeverfahren, Prüfung, Abschluss, Durchführung, Abwicklung und Verwaltung von Geschäftsbeziehung von Produkten und  Dienstleistungen der Stiftungen sowie der vom Kunden nachgesuchten Anlageprodukten (z. B. Kommunikation, Identitätsbestätigung, Antragsbewertung, Finanzplanung, Zahlungen, Rechnungen, Konten, Anlage, Vorsorge, Nachfolge und Versicherung, eFinance, Kundenservice, Kommunikation).
  • Statistik, Planung oder Produkteentwicklung, Geschäftsentscheide (z. B. Ermittlung von Kennzahlen zur Nutzung von Dienstleistungen, Auslastungsziffern, Transaktionsanalysen, Entwicklung von Ideen für neue oder die Beurteilung oder Verbesserung und Überprüfung bestehender Produkte, Dienstleistungen, Anlageprodukten, Verfahren, Technologien, Systeme und Renditen).
  • Überwachung und Steuerung von Risiken, Geschäftsprüfung, Geschäftseröffnung, zeitgerechte Geschäftsabwicklung (z. B. Betrugsbekämpfung, Anlageprofile, Markt- oder operationelle Risiken und System- sowie Produkt- und Mitarbeiterschulungen).
  • Marketing, Marktforschung, Kundenbeziehungspflege, Kundenrückgewinnung, umfassende Betreuung, Beratung und Information über das Dienstleistungsangebot, Vorbereitung und Erbringung massgeschneiderter Dienstleistungen (z. B. Direktmarketing, Werbung im Print- und Online-Bereich, Kunden-, Interessenten- oder Kulturanlässe, Wettbewerbe, Sponsoring, Gewinnspiele, Ermittlung der Kundenzufriedenheit, künftiger Kundenbedürfnisse oder -verhalten oder Beurteilung eines Kunden-, Markt oder Produktpotenzials).
  • Gesetzliche oder regulatorische Prüfungs-, Auskunfts-, Informations- oder Meldepflichten an Gerichte, Behörden, Erfüllung behördlicher Anordnungen (z. B. Identitätsprüfung, Anordnungen der FINMA, Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Betrugs- sowie Geldwäschereiprävention und Terrorismusfinanzierung oder zur Aufzeichnung und Überwachung der Kommunikation).
  • Wahrung der Interessen und Sicherung der Ansprüche der Stiftungen im Falle von Forderungen gegenüber den Stiftungen bzw. den Vorsorgenehmern oder Begünstigten sowie Wahrung der Sicherheit der Vorsorgenehmer, Begünstigten und Mitarbeitenden.
  • Betreibung der Webseite (z. B. zur technischen Verwaltung und Weiterentwicklung der Webseiten).
  • Allfällige weitere Zwecke, über die Sie von den Stiftungen in Kenntnis gesetzt werden.

2.4 Herkunft

Zur Erfüllung der Zwecke gemäss Ziff. 2.3 können die Stiftungen Personendaten folgender Herkunft erheben:

 

  • Personendaten, die den Stiftungen mitgeteilt werden, z. B. im Rahmen der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung, eines Beratungsgesprächs bei der Zürcher Kantonalbank, Kommunikation mit der Zürcher Kantonalbank oder Stiftungen, für Produkte und Dienstleistungen der Stiftungen oder auf Webseiten der Zürcher Kantonalbank und den Stiftungen. Bitte geben Sie den Stiftungen die Personendaten Dritter ausserhalb einer gesetzlichen Pflicht nur bekannt, wenn Sie die betroffenen Drittpersonen vorgängig auf die vorliegende Datenschutzerklärung aufmerksam gemacht haben.
  • Personendaten, die aufgrund der Inanspruchnahme von Produkten oder Dienstleistungen anfallen und durch die technische Infrastruktur oder durch arbeitsteilige Prozesse an die Stiftungen übermittelt werden, (z. B. bei der Webseite der Stiftungen, bei der App, bei der webbasierten Plattform, im Zahlungsverkehr, im Zusammenhang mit der Investition oder der Liquidation von Wertschriften oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Finanz- oder IT-Dienstleistern oder Marktplätzen und Börsen).
  • Personendaten aus Drittquellen z. B. von Korrespondenzbanken im Zahlungsverkehr, Adresshändlern, Behörden, Gesellschaften des Konzerns der Zürcher Kantonalbank oder Sanktionslisten der UNO, des SECO und der EU.
  • Personendaten, die öffentlich zugänglich sind, z. B. im Internet, in den Medien, in öffentlichen Registern wie z. B. Grundbuch- oder Handelsregisterämtern

2.5 Grundlagen für die Be­ar­bei­tung von Per­so­nen­da­ten

Je nachdem, welche Produkte und Dienstleistungen die Stiftungen gegebenenfalls für Sie erbringt bzw. zu welchem Zweck die Personendaten bearbeitet werden, beruht die Datenbearbeitung auf folgender Grundlage:

 

  • Aufnahme, Abschluss oder Durchführung eines Vertrags bzw. Geschäftsbeziehung mit Ihnen oder für die Erfüllung der Pflichten der Stiftungen aus einem solchen Vertrag bzw. Geschäftsbeziehung (inkl. erforderlicher vorvertraglicher Massnahmen) z. B. für Zahlungen, Rechnungen, Konten, Anlage, Vorsorge, Nachfolge und Versicherung, eFinance, Kundenservice.
  • Gegebenenfalls zur Wahrung berechtigter Interessen der Stiftungen z. B. Statistik, Geschäftsentscheide; Überwachung und Steuerung von Risiken, Geschäftsprüfung; Marketing, Marktforschung, Kundenbeziehungspflege, umfassende Betreuung, Beratung und Information über das Dienstleistungsangebot, Vorbereitung und Erbringung massgeschneiderter Dienstleistungen – soweit kein Widerspruch erfolgt ist; Wahrung der Interessen und Sicherung der Ansprüche der Stiftungen, Vorsorgenehmern / Begünstigten und Mitarbeitenden.
  • Gegebenenfalls zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten der Stiftungen oder die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse. z. B. aufgrund des schweizerischen Geldwäschereigesetzes, Pfandbriefgesetzes und der Steuergesetze (vgl. auch Informationen rund um Steuerabkommen und den Informationsaustausch mit Behörden).
  • Gegebenenfalls aufgrund Ihrer Einwilligung*.

 

*Einwilligungen, welche aus sonstigen Gründen eingeholt werden, bspw. aufgrund der Bestimmung zur Schweigepflicht gemäss Art. 86 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) werden vom vorliegenden Kapitel nicht berührt.

2.6 Bereitstellungspflicht von Per­so­nen­da­ten?

Wenn Personendaten, welche die Stiftung bearbeitet, zur Erfüllung rechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Pflichten oder für die Aufnahme, Abschluss oder Durchführung eines Vertrags bzw. Geschäftsbeziehung mit Ihnen erforderlich sind, kann es sein, dass die Stiftungen Sie nicht als Vorsorgenehmer aufnehmen, keine Dienstleistungen für Sie erbringen oder Produkte anbieten kann, wenn die Stiftungen diese Personendaten nicht bearbeiten können. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend informieren.

2.7 Bestehen einer automati­sierten Einzel­ent­scheid­ung im Einzel­fall ein­schliess­lich Profiling

Die Stiftungen behalten sich vor, inskünftig Daten der Vorsorgenehmer (einschliesslich Daten mitbetroffener Dritter, vgl. Ziff. 2.1) auch automatisiert zu analysieren und zu bewerten, um wesentliche persönliche Merkmale des Vorsorgenehmers zu erkennen oder Entwicklungen vorherzusagen und Kundenprofile zu erstellen. Diese dienen insbesondere der Geschäftsprüfung und -Abwicklung (z. B. im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Anlagestrategie, Risikoprofilen, Geldwäscherei-, Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung, IT-Sicherheit) und der individuellen Beratung und Bereitstellung von Angeboten und Informationen (z. B. Marketing, Produktentwicklung und -verbesserung, damit Sie nur Angebote erhalten, die Ihren Interessen entsprechen), welche die Stiftungen und die Konzerngesellschaften der Zürcher Kantonalbank dem Vorsorgenehmer gegebenenfalls zur Verfügung stellen. 

 

Kundenprofile können inskünftig auch zu automatisierten Einzelentscheidungen führen, z. B. um Aufträge des Vorsorgenehmers im eBanking automatisiert anzunehmen und auszuführen.

 

Die Stiftungen stellen sicher, dass eine geeignete Ansprechperson verfügbar ist, wenn der Vorsorgenehmer sich zu einer automatisierten Einzelentscheidung äussern möchte und eine solche Äusserungsmöglichkeit gesetzlich vorgesehen ist.

2.8 Kategorien vor­ge­se­hen­er Empfän­ger, Garantien und Aus­lands­bekannt­gabe

 

2.8.1 Empfänger 

Innerhalb der Stiftungen bzw. der Zürcher Kantonalbank, welche mit der Geschäftsführung der Stiftungen betraut ist, erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Personendaten, welche diese zur Aufnahme, Abschluss oder Durchführung eines Vertrags bzw. Geschäftsbeziehung aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten oder für die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse benötigen.

 

Die Stiftungen geben die Daten des Vorsorgenehmers Dritten nur in folgenden Fällen bekannt – abhängig von der Art der bezogenen Dienstleistungen und Anlageprodukten:

 

  • Zur Auftragsausführung d.h. Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten z. B. an Zahlungsempfänger, Begünstigte, Bevollmächtigte, Intermediäre sowie Korrespondenzbanken, Clearingstellen, allenfalls weiteren an einer Transaktion beteiligten Parteien, Dienstleister (z. B. Swisscom), Börsen- oder Marktplätze.
  • Mit Einwilligung des Vorsorgenehmers an Gesellschaften des Konzerns der Zürcher Kantonalbank zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung und für Auslagerungen.
  • Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, gesetzlicher Rechtfertigungsgründe oder behördlicher Anordnungen, z. B. an Gerichte, Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden oder so weit erforderlich zur Wahrung berechtigter Interessen der Stiftung im In- und Ausland. Letzteres trifft insbesondere zu bei vom Kunden gegen die Stiftungen angedrohten oder eingeleiteten rechtlichen Schritten oder öffentlichen Äusserungen, zur Sicherung der Ansprüche der Stiftung gegenüber dem Vorsorgenehmer oder Dritter beim Inkasso von Forderungen der Stiftung gegen den Vorsorgenehmer oder Begünstigten und zur Wiederherstellung des Kundenkontakts nach Kontaktabbruch bei den zuständigen schweizerischen Behörden.

 

Auftragsbearbeiter sind Dritte, welche Personendaten im Auftrag und für die Zwecke der Stiftungen bearbeiten, z. B. IT-, Marketing-, Marktforschungs-, Vertriebs- oder Kommunikationsdienstleister, Logistikunternehmen, Druckdienstleister, Finanzdienstleister, Inkassounternehmen, Betrugsbekämpfungsstellen, Informations- und Cybersecurity-Dienstleister oder Beratungsgesellschaften. Findet eine Bekanntgabe von Personendaten an einen solchen Auftragsbearbeiter statt, darf er die erhaltenen Personendaten nur so bearbeiten wie die Stiftungen selber. Die Stiftungen wählen ihre Auftragsbearbeiter sorgfältig aus und verpflichtet sie vertraglich dazu, die Vertraulichkeit, die Schweigepflicht in der Schweiz sowie die Sicherheit der Personendaten zu gewährleisten.

 

2.8.2 Ort der Datenbekanntgabe

Der Ort der Datenbekanntgabe hängt von der Art des in Anspruch genommenen Produkts oder Dienstleistung ab. Die Stiftungen tätigen die Ausgabe, Rückgabe und die Verwahrung von Wertschriften im Auftrag des Kunden. In diesem Zusammenhang kann es aufgrund ausländischen Rechts und vertraglicher Bestimmungen erforderlich sein, dass die Stiftungen bzw. die von den Stiftungen mit der Geschäftsführung beauftragte Zürcher Kantonalbank offenlegen, für wen sie tätig sind. Dies kann dazu führen, dass die Stiftungen bzw. die von den Stiftungen mit der Geschäftsführung beauftragte Zürcher Kantonalbank bestimmte Personen, Informationen und Dokumente gegenüber Behörden und Unternehmen im Ausland oder in der Schweiz offenlegen muss. Dabei ist zu beachten, dass Abwicklung und Verwahrung möglicherweise in Drittstaaten stattfinden. Die Offenlegungspflichten variieren von Land zu Land. Zudem können jederzeit neue Offenlegungspflichten entstehen oder bestehende angepasst werden. 
Weitere Informationen zum Ort der Bekanntgabe von Personendaten im Zusammenhang mit Wertschriften wurden Ihnen bereits mitgeteilt (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

 

2.8.3 Garantien

Werden Personendaten ausnahmsweise. in Staaten bekannt gegeben , in denen kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist, verpflichten sich die Stiftungen, den Empfänger durch den Abschluss anerkannter Standardvertragsklauseln zur Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus oder die Stiftungen stützen sich auf eine gesetzliche Ausnahmebestimmung (z. B. den Abschluss oder Abwicklung eines Vertrags, die Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen, die Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Ihre Einwilligung).  Eine Kopie der Standardvertragsklauseln  kann kostenlos bei den Stiftungen bezogen werden).

3. Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch sowie – so weit anwendbar – das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (vgl. Ziff. 5).

 

Auskunftsgesuche nimmt die Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank und Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank schriftlich zusammen mit einer gut leserlichen Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (z. B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) Die Kontaktdaten sind in Ziff. 5 zu entnehmen.

 

Bei den Lösch- und Widerspruchsrechten handelt es sich nicht um uneingeschränkte Rechte. Je nach Einzelfall können übergeordnete Interessen eine weitere Bearbeitung erforderlich machen. Die Stiftungen prüfen jeden Einzelfall und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Wenn Personendaten für Direktmarketing bearbeitet werden, erstreckt sich Ihr Recht auf Widerspruch auch auf Direktmarketing, einschliesslich Profiling für Marketingzwecke. Sie können gegen Direktmarketing jederzeit Widerspruch einlegen, indem Sie den Stiftungen eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen (vgl. Ziff. 5).

 

Eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung in die Bearbeitung von Personendaten können Sie jederzeit gegenüber den Stiftungen widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Bearbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

Falls die Stiftungen Ihren Erwartungen im Hinblick auf die Bearbeitung von Personendaten nicht entsprechen, Sie sich über Datenschutzpraktiken der Stiftungen beschweren möchten oder Ihre Rechte ausüben wollen, teilen Sie dies bitte der Stiftungen mit (vgl. Ziff. 5). Dies gibt den Stiftungen u. a. die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu prüfen und sich allenfalls zu verbessern. Um die Stiftungen bei der Beantwortung Ihrer Anfrage zu unterstützen, werden Sie um eine entsprechende aussagekräftige Mitteilung gebeten. Die Stiftungen werden Ihr Anliegen innert angemessener Zeit prüfen und beantworten.

 

4. Änderungen von Personen­daten

Die Stiftungen sind verpflichtet, die Personendaten sachlich richtig zu bearbeiten und auf dem neusten Stand zu halten. Teilen Sie bitte der Stiftungen Änderungen der Personendaten mit.

5. Kontaktdaten und Aus­übung Ihrer Rechte 

Die Stiftungen sind verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten:

Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank
Postfach
8010 Zürich

Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank
Postfach
8010 Zürich

Allgemeine Fragen, Anregungen und Bemerkungen können Sie an Ihren Kundenberater oder an den Kundensupport richten.

 

Weitere Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz können Sie an die folgenden Adressen richten:

Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank, Datenschutz, Postfach, 8010 Zürich oder Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank, Datenschutz, Postfach, 8010 Zürich oder Ursula Wiedmer, Rechtsanwältin, Postfach 51, 8408 Winterthur (Datenschutzberaterin der Freizügigkeitsstiftung). Wenn Sie mit der Reaktion der Stiftungen nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen.

6. Stand der Daten­schutz­erklärung

Die vorliegende Datenschutzerklärung wurde im November 2019 erstellt und im April 2024 letztmalig aktualisiert. Sie legt allgemein die Bearbeitung von Personendaten durch die Stiftungen dar. Die vorliegende Datenschutzerklärung ist kein Vertragsbestandteil zwischen den Stiftungen und Ihnen. Die Stiftungen behalten sich vor, diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit anzupassen. Im Falle einer solchen Anpassung werden Sie auf angemessene Weise informiert, je nachdem, wie üblicherweise mit Ihnen kommuniziert wird, bspw. über die Webseite auf zkb.ch.