Ist ein Einkauf in die Säule 3a möglich?
Ja, am 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die es ermöglicht, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen und Beitragslücken zu schliessen oder zu minimieren. Dabei werden nur Beitragslücken berücksichtigt, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Ein erster Einkauf in die Säule 3a ist somit ab 2026 möglich.
Was ist eine Beitragslücke?
Beitragslücken entstehen, wenn du kein Geld oder weniger als den kleinen Maximalbetrag (Maximalbetrag 2025: CHF 7'258.–) in deine Säule 3a einzahlst.
Was bedeutet der Einkauf in die Säule 3a?
- Du kannst die Säule 3a-Beitragslücken der letzten zehn Jahre schliessen oder reduzieren. Mit der Nachzahlung darfst du insgesamt den kleinen Maximalbetrag des jeweiligen Jahres ausschöpfen.
Beispiel:
Im Jahr 2025 gilt ein Maximalbetrag von CHF 7'258.– und du hast insgesamt CHF 2'000.– eingezahlt. Somit beträgt deine Beitragslücke CHF 5'258.–, die du mit einem Einkauf schliessen kannst.
- Du kannst in einem einzelnen Jahr für mehrere Jahresbeitragslücken rückwirkend einzahlen. Jedoch ist dieser kumulierte Einkaufsbetrag auf den kleinen Maximalbetrag des laufenden Jahres limitiert.
Beispiel:
Ergeben die Beitragslücken aus dem Jahr 2025 und 2026 insgesamt CHF 3'000.–, dann kannst du im Jahr 2027 (hypothetischer Maximalbetrag: CHF 7'700.–) beide Lücken schliessen.
- Wie deine regulären Einzahlungen in die Säule 3a kannst du auch die nachträglichen Einzahlungen von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.
Voraussetzungen zum Schliessen einer Beitragslücke in der Säule 3a:
- Du hast den Maximalbetrag des laufenden Jahres (Einkaufsjahr) bereits ausgeschöpft. Erst dann kannst du Beitragslücken vergangener Steuerjahre nachträglich schliessen.
- Du musst sowohl im Einkaufsjahr als auch im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
- Du hast bis zum Zeitpunkt des Einkaufs noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen.
Diese neue Regelung bietet dir die Möglichkeit, deine Altersvorsorge zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen, wenn du in der Vergangenheit (resp. ab 2025) nicht den vollen Betrag in die Säule 3a eingezahlt hast.