Was ist die zweite Säule?
Die 2. Säule erfolgt normalerweise über die Pensionskasse (PK). Sie ermöglicht dir die angemessene Fortsetzung deines gewohnten Lebensstandards im Alter oder bei Invalidität.
Die Altersvorsorge der 2. Säule bietet auch eine Absicherung deiner Familie im Todesfall. Ab dem 1. Januar nach deinem 24. Geburtstag und bei einem jährlichen Bruttoeinkommen über CHF 22'050.– wird dir monatlich ein Beitrag vom Einkommen abgezogen und in die Pensionskasse einbezahlt, um das Altersguthaben aufzubauen.
Die Finanzierung der 2. Säule erfolgt sowohl durch dich als Arbeitnehmende(r) als auch durch deinen Arbeitgeber.
Als Selbstständigerwerbende(r) kannst du dich der Pensionskasse freiwillig anschliessen. Das Kapital aus der 2. Säule kann im Alter als monatliche Rente, einmalig als Kapital oder als Mischform aus beidem ausbezahlt werden.