Wie kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen?
Du kannst das Freizügigkeitsguthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters, spätestens jedoch im Alter von 70 Jahren beziehen. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur bei bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Eine vorzeitige Auszahlung der Freizügigkeit ist in folgenden Fällen erlaubt:
- Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Rückzahlung einer Hypothek
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Definitiver Wegzug ins Ausland (Auswandern). Für EU/EFTA-Staaten sowie für das Fürstentum Liechtenstein gelten spezielle Regelungen.
- Bezug einer vollen IV-Rente
- Wenn das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto kleiner als der Jahresbeitrag für die berufliche Vorsorge war (Geringfügigkeit).