FAQ

Wie kann ich mein Frei­züg­ig­keits­gut­hab­en be­zieh­en?

Du kannst das Frei­zü­gig­keits­gut­hab­en frühest­ens fünf Jahre vor dem Er­reich­en des Re­fer­enz­alt­ers, spät­est­ens je­doch im Alt­er von 70 Jahr­en be­zieh­en. Eine vor­zei­tige Aus­zahl­ung ist nur bei be­stim­mten Vor­aus­setz­ung­en er­laubt.

Eine vorzeitige Auszahlung der Freizügigkeit ist in folgenden Fällen erlaubt:

  • Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Rückzahlung einer Hypothek
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Definitiver Wegzug ins Ausland (Auswandern). Für EU/EFTA-Staaten sowie für das Fürstentum Liechtenstein gelten spezielle Regelungen.
  • Bezug einer vollen IV-Rente
  • Wenn das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto kleiner als der Jahresbeitrag für die berufliche Vorsorge war (Geringfügigkeit).

Möchtest du dein Frei­zügig­keits­konto auszahlen lassen, lade dieses Dokument herunter. Hier sind alle Infos aufgeführt.

Bezug Antrag (PDF)

War das hilfreich?

Herzlichen Dank für dein Feedback.

Wir freuen uns, dass wir dir helfen konnten.

Herzlichen Dank für dein Feedback.

Rückmeldungen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen helfen uns, Dein Anliegen besser zu verstehen. Danke, dass du dir die Zeit dazu genommen hast.

Nutze unser FAQ, ruf uns an oder schreib uns eine E-Mail. Wir sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 22.00 Uhr und am Wochenende von 09.00 bis 18.00 Uhr unter 0800 320 000 oder via E-Mail an support.frankly@zkb.ch erreichbar.

Es tut uns leid, dass wir dir nicht weiterhelfen konnten.

Wir sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 22.00 Uhr und am Wochenende von 09.00 bis 18.00 Uhr unter 0800 320 000 oder via E-Mail an support.frankly@zkb.ch erreichbar.

Hast du Verbesserungs­vorschläge?

Bitte beachte, dass wir aus Sicherheitsgründen keine Aufträge oder Anfragen entgegennehmen. Entsprechende Mitteilungen werden unbearbeitet gelöscht.