Wie kann ich die Gebühren (All-in-Fee) meiner Säule 3a von den Steuern abziehen?
Ein Abzug der frankly Gebühren bei den Steuern ist nicht möglich.
Das angelegte Vermögen bei den beruflichen oder gebundenen privaten Vorsorgeeinrichtungen ist während der Laufzeit gesetzlich von der Vermögenssteuer und der Einkommenssteuer ausgenommen. Die beruflichen und gebundenen privaten Vorsorgevermögen werden demzufolge nicht in der Steuererklärung aufgeführt. Bei der Steuererklärung sind primär nur die Einzahlungen in die Säule 3a – und somit die Steuerbescheinigung bei frankly – relevant (und sekundär die Deklarationspflicht bei Vorbezügen).