Vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen? Wir zeigen dir, wie du maximale Steuerersparnisse erreichst.
Für das Jahr 2023 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen die Maximalbeträge für die Säule 3a («gebundene Vorsorge») festgelegt. Soviel Beiträge kannst du maximal im laufenden Jahr steuerfrei in deine Säule 3a einzahlen und vollumfänglich in deiner Steuererklärung von deinem Einkommen abziehen:
Erwerbstätige mit Pensionskasse (2. Säule)
maximal CHF 7'056.–
Erwerbstätige ohne Pensionskasse (2. Säule)
20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 35'280.–
Personen im Pensionsalter können bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin einzahlen, sofern sie noch erwerbstätig sind. Das aktuelle Rentenalter für Frauen beträgt 64 Jahre, das für Männer 65 Jahre. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer das gleiche Rentenalter von 65 Jahren.
Trotz einem vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit bleibt die Abzugsberechtigung der Säule 3a erhalten, sobald ein AHV-pflichtiges Ersatz- oder Erwerbseinkommen bezogen wird (z.B. Militärdienst, Mutterschaft etc.).
Du kannst dieses Jahr nicht den Maximalbeitrag in deine Säule 3a einzahlen? Keine Sorge, Einzahlungen sind bereits ab CHF 1.– möglich. Wir zeigen dir, warum sich die Säule 3a auch lohnt, wenn du nur wenig Geld zur Verfügung hast.
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