Wie hoch ist der Maximalbetrag für die Säule 3a im 2024?

 

Maximal vorsorgen und maximal Steuern sparen? Wir zeigen dir alles Wissenswerte rund um den Maximalbetrag der Säule 3a.

Säule 3a Maximalbetrag 2022: CHF 6883

Was kann ich 2024 maximal einzahlen?
 

CHF 7056.- 

Angestellte mit Pensionskasse (2. Säule) können 

maximal CHF 7056.– in ihre Säule 3a einzahlen.

 

 

CHF 35280.-

Selbstständige ohne Pensionskasse (2. Säule) können 

20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 35280.– in die Säule 3a einzahlen.

Warum sollte ich den Maximalbetrag in meine Säule 3a einzahlen?
 

 

 

 

1. Wenn du jährlich den Maximalbetrag in deine Säule 3a einzahlst, hast du optimal für's Alter vorgesorgt.

 

 

 

2. Durch das Einzahlen des Maximalbetrags erzielst du die maximale Steuerersparnis.

 

Wie setzt sich der Maximalbetrag zusammen?


Der Maximalbetrag für die Säule 3a («gebundene Vorsorge») wird jährlich durch das Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Der Betrag lässt sich vom Maximum des BVGs ableiten, dem Bundesgesetzt über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

 

Alle zwei Jahre überprüft der Bundesrat eine allfällige Anpassung der Renten und damit auch der maximalen AHV-Rente.

Das BVG Maximum entspricht dem Dreifachen der für das aktuelle Jahr gültigen maximalen AHV-Rente. Wobei gemäss BVV 3 angestellte Erwärbstätige mit Pensionskasse 8% und selbständig Erwerbstätige ohne Pensionskasse 40% des BVG Maximums in die Säule 3a einzahlen dürfen. 

 

maximale AHV-Rente 2024: 

CHF 29'400.–
 

BVG Maximum 2024:

 3 x CHF 29'400.– = CHF 88'200.–
 

Maximalbeitrag für Erwerbstätige mit PK: 

CHF 88'200.– x 8 % = CHF 7056.–
 

Maximalbeitrag für Erwerbstätige ohne PK: 

CHF 88'200.– x 40 % = CHF 35280.–

Entwicklung des Maximalbetrags über die letzten Jahre
 

Die Vorsorgelücke und der Maximalbetrag

Wie entsteht eine Vorsorgelücke und weshalb sollte man wenn möglich den Maximalbeitrag in die Säule 3a einzahlen?

Vorsorgelücke Säule 3a Maximalbetrag 2023 Unabhängigkeit im Alter Vorbezug maximale Steuerersparnis Steuern sparen

Gut zu wissen:

 

Auch nach dem Rentenalter einzahlen

Personen im Pensionsalter können bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin einzahlen, sofern sie noch erwerbstätig sind. Das aktuelle Rentenalter für Frauen beträgt 64 Jahre, das für Männer 65 Jahre. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter von 65 Jahren. Ab 2025 wird das Referenzalter für Frauen stufenweise erhöht.

Einzahlen bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit

Trotz einem vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit bleibt die Abzugsberechtigung der Säule 3a erhalten, sobald ein AHV-pflichtiges Ersatz- oder Erwerbseinkommen bezogen wird (z.B. Militärdienst, Mutterschaft etc.).

Einzahlungen unter Maximalbeitrag

Du kannst dieses Jahr nicht den Maximalbeitrag in deine Säule 3a einzahlen? Keine Sorge, Einzahlungen sind bereits ab CHF 1.– möglich. Wir zeigen dir, warum sich die Säule 3a auch lohnt, wenn du nur wenig Geld zur Verfügung hast.

 

 

Vorsorgen mit kleinen Beträgen
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