Wer kann eine frankly Freizügigkeit eröffnen?
Für die Nutzung von frankly musst du 18 Jahre alt sein, in der Schweiz wohnen und über eine Schweizer Telefonnummer verfügen. US-Personen können frankly nicht eröffnen.
Eine frankly Freizügigkeit kannst du eröffnen, wenn du vor einem Vorsorgefall (Alter, Tod oder Invalidität) aus deiner Pensionskasse austrittst und du dich keiner neuen Pensionskasse anschliessen musst (z.B. infolge eines Jobwechsels). In diesem Fall hast du Anspruch auf die Austrittsleistung, welche dem Kreislauf der 2. Säule (beruflichen Vorsorge) erhalten bleiben muss.
Damit deine Freizügigkeitsgelder innerhalb der 2. Säule bleiben, müssen sie auf ein Freizügigkeitskonto oder in eine Freizügigkeitspolice transferiert werden. In diesem Artikel findest du weitere Informationen zur Altersvorsorge und der 2. Säule.
Häufigste Eröffnungsgründe
- Arbeitsunterbruch (Längere Reise, Schwangerschaft, Studium etc.)
- Vorzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit
- Personen, die sich selbständig machen und auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens verzichten
- Jobverslust ohne neue Stelle
- Falls nicht das gesamte Vorsorgevermögen in eine neue Pensionskasse eingebracht werden muss
- Scheidung