Auswandern? Was du mit deiner Säule 3a tun kannst

 

Alle Zelte in der Schweiz abreissen und im Ausland neu anfangen? Das finden wir toll! Erfahre hier, was du beim Auswandern mit deiner 3a-Säule tun kannst.

 

 

 

Nachhaltig investieren

Auswandern: Säule 3a auszahlen lassen?


Beim Auswandern kommen viele Fragen auf dich zu und es gibt viel Papierkram zu regeln. Nach Job- oder Wohnungssuche fragst du dich sicher auch mal, was mit deiner Säule 3a passiert, wenn du nicht mehr in der Schweiz lebst. Je nachdem, wohin du ziehst, hast du verschiedene Möglichkeiten, was du mit deiner gebundenen Vorsorge tun kannst.

 

Auswandern ins Ausland ist einer der wenigen Ausnahmen, bei denen du deine Säule 3a jederzeit beziehen kannst. Du musst es aber nicht. Ob du deine 3a-Guthaben beziehst oder bestehen lässt, ist deine Entscheidung. Ziehst du definitiv weg, das heisst, du meldest dich in der Schweiz ab, kannst du jederzeit deine Vorsorge als Starthilfe verwenden. Da frankly bei einem ausländischen Wohnsitz nicht mehr zur Verfügung steht, hast du die Wahl, deine Säule 3a sofort aufzulösen oder diese auf eine persönlich betreute Geschäftsbeziehung der Zürcher Kantonalbank oder eine andere Einrichtung der gebundenen Vorsorge zu transferieren.

3a-Guthaben als Starthilfe beim Auswandern

 

Je nachdem, was du vorhast und wohin du ziehst, kostet dich Auswandern mehr oder weniger Geld. Du möchtest dir im Ausland eine Wohnung kaufen oder dich selbstständig machen? Auswanderinnen und Auswanderer finanzieren ihren Start häufig mit den Ersparnissen aus ihrer Säule 3a. Das ist nichts anderes, als wenn du in der Schweiz ein Haus baust und dafür das Guthaben aus deiner Säule 3a nutzen darfst. Sei dir dabei bewusst: Für die Altersvorsorge fallen diese Ersparnisse somit aber weg.

Säule 3a beim Auswandern auszahlen oder behalten?

Das können Gründe sein, dein Vorsorgeguthaben beim Auswandern auszuzahlen:
 

  • Du kannst dir mit den Ersparnissen aus der Säule 3a im Ausland den Start ins neue Leben finanzieren.
     
  • Je nachdem, wo du in der Schweiz vor deinem Wegzug wohnst, kannst du beim vorzeitigen Bezug Steuern sparen (dazu später mehr).
     
  • Du kannst deine Vorsorge neu ordnen und planen – angepasst auf deine neue Lebenssituation.

Das können für dich Gründe sein, deine Säule 3a beim Wegzug zu behalten:
 

  • Du zahlst auf deiner gebundenen Vorsorge allenfalls keine Einkommens- und Vermögenssteuern (abhängig davon, wo du hinziehst).
     
  • Finanzielle Absicherung im Alter bleibt bestehen, auch mit Wohnsitz im Ausland.
     

Bei einem Wegzug ins Ausland kannst du deine Säule 3a zwar nicht bei frankly behalten, doch die ZKB bietet dafür Lösungen an. Wir beraten dich gerne dazu.

Säule 3a auszahlen lassen beim Auswandern


Du hast dich also entschieden, deine Säule 3a auszahlen zu lassen. So gehst du dabei vor.
 

  • Informiere dich, wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Je nachdem, ob die Auszahlung deiner Säule 3a quellenbesteuert wird (du bist schon weggezogen) oder an deinem Noch-Wohnort besteuert wird, kannst du Steuern sparen. Auch ein Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit deinem Zielland kann dir Steuern einsparen.
     
  • Besorge dir das Formular für einen Antrag auf steuerwirksamen Kapitalbezug bei deiner Vorsorgeeinrichtung. In der frankly App findest du den Antrag in deinem Profil unter Dokumente > Formulare > Steuerwirksamer Kapitalbezug.
     
  • Halte wenn nötig diese Dokumente bereit: Abmeldebescheinigung bei der Einwohnerkontrolle, Wohnsitzbestätigung des aktuellen Wohnortes (wenn der Wegzug länger als 3 Monate her ist), beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweises des Ehepartners/eingetragenen Partners.
     
  • Fülle das Formular wahrheitsgetreu und vollständig aus. Schicke es unterschrieben ab.

So sparst du Steuern beim Bezug der Säule 


Je nachdem, wann du deine Säule 3a auszahlen lässt beim Auswandern, kannst du Steuern sparen. Entscheidend ist, ob du die Auszahlung vor oder nach deiner Abmeldung in der Schweiz machst. Lasse dich dazu von einem unserer Steuerexperten beraten, um den Überblick zu behalten.

Was passiert mit der 2. Säule? Kann ich das Pensionskassenguthaben beim Auswandern auszahlen lassen?


Auswandern bedeutet für dich nicht, dass dein Pensionskassenguthaben aus der 2. Säule verloren gehen. Wenn du deine bisherige Anstellung kündigst, kannst du dein Guthaben auf bis zu zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen lassen. Das Kapital kann grundsätzlich frühstens fünf Jahre vor regulärer Pensionierung bezogen werden.  


Auch bei der 2. Säule kannst du unter Umständen bei endgültigem Verlassen der Schweiz einen Vorbezug vornehmen: Wenn du in ein EU/EFTA-Land ziehst, kannst du den überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens beziehen. Falls du im neuen Wohnsitzstaat aber nicht mehr für Alter, Tod und Invalidität versicherungspflichtig bist, kannst du dir auch in der EU/EFTA deine Pensionskasse komplett, d.h. einschliesslich des obligatorischen Teils, auszahlen lassen (Ausnahme Liechtenstein). Auch für Wohneigentum kannst du Pensionskassenguthaben beziehen. An eine neue Vorsorgeeinrichtung im Ausland kannst du kein Pensionskassenguthaben transferieren.  

 

Informationen frankly Freizügigkeit

AHV im Ausland

Das Geld in der AHV ist nicht persönlich für dich angespart. Deshalb kannst du Geld aus der AHV auch bei einem Wegzug ins Ausland nicht auszahlen lassen. Mit vielen Ländern hat die  Schweiz jedoch ein Abkommen abgeschlossen. So bekommst du auch im Ausland eine AHV-Rente, wenn du länger als ein Jahr in der Schweiz gearbeitet hast. Denk dran, dich selbst bei der Ausgleichskasse zu melden, wenn es so weit ist.

Lesetipps zur Vorsorge

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