Vergleiche deine Freizügigkeit
Suchst du noch nach dem passenden Freizügigkeitskonto oder hast du bereits einen Anbieter? Bei frankly holst du mehr aus deiner Freizügigkeit.
Zu bestimmten Zeitpunkten darfst du dein Freizügigkeitskonto auszahlen lassen.
So darfst du dein Freizügigkeitskonto auszahlen lassen.
Wann du dein Freizügigkeitsguthaben beziehen kannst, ist im Gesetz geregelt. Den ordentlichen Bezug deines Freizügigkeitsguthabens kannst du frühestens 5 Jahre vor, spätestens aber bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Referenzalter (Alter 65) veranlassen.
Aber du kannst dein Freizügigkeitsguthaben auch für andere Zwecke beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Möchtest du dich beruflich selbstständig machen? Dann kannst du innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit dein Freizügigkeitsguthaben als Startkapital nutzen. Dafür brauchst du die Aufnahmebestätigung der AHV-Ausgleichskasse oder der Unfallversicherung.
Wenn du planst, Wohneigentum für deinen eigenen Gebrauch zu kaufen oder ein Haus zu bauen, kannst du dafür dein Freizügigkeitsguthaben beziehen. Auch werterhaltende und wertvermehrende Renovationen an Wohneigentum können mit Freizügigkeitsguthaben finanziert werden. Ferienhäuser oder Zweitwohnungen kannst du damit jedoch nicht finanzieren.
Hier geht's zum Antrag «Kapitalbezug für selbstgenutztes Wohneigentum».
Ziehst du in ein EU-Land, nach Norwegen oder Island, kannst du nur den überobligatorischen Teil deines Freizügigkeitsguthabens beziehen, sofern du weiterhin in diesem Land der Sozialversicherungspflicht unterstellt bist. Ist dies nicht der Fall, kannst du dir deine gesamte Freizügigkeitsleistung auszahlen lassen. Mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein kannst du beim Wegzug in einen Drittstaat jeweils das gesamte Guthaben beziehen. Für das Fürstentum Liechtenstein ist ein Kapitalbezug nicht möglich.
Ist das Guthaben geringer als ein Arbeitnehmerjahresbeitrag bei deiner ehemaligen Pensionskasse, kannst du dir das Guthaben auszahlen lassen.
Falls du eine ganze Invalidenrente (Invaliditätsgrad von 70% und mehr) beziehst, bist du berechtigt, dir dein Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen. Dazu benötigst du eine rechtskräftige Verfügung der Eidgenössischen Invalidenversicherung.
Bei einem Todesfall wird das Freizügigkeitsguthaben gemäss den gesetzlichen Vorgaben nach Art.15 der Freizügigkeitsverordnung ausbezahlt. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben es, die Begünstigungsklausel in einem engen Rahmen zu ändern.
Für die Rückzahlung einer Hypothek, auch Amortisation genannt, darfst du dein Freizügigkeitsguthaben nutzen.
Wenn du eine Wohnung von einer Wohnbaugenossenschaft beziehen möchtest, musst du oft Anteilsscheine von dieser kaufen. Diese darfst du mit deinem Freizügigkeitsguthaben finanzieren.
Bei rechtskräftiger Scheidung durch ein Schweizer Gericht nehmen wir einen Vorsorgeausgleich vor.
Bist du im Haupterwerb selbstständig und möchtest dafür betriebliche Investitionen tätigen, kannst du im Grundsatz dein Vorsorgekapital beziehen.
Liegt das Vorsorgeguthaben auf deinem Freizügigkeitskonto, musst du es nicht versteuern. Lässt du dir dein Guthaben auszahlen, fallen dafür Kapitalbezugssteuern an. Dabei wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Finden Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule im gleichen Jahr statt, werden sie zusammengezählt. Es lohnt sich also, nicht alles in einem Jahr auszahlen zu lassen, und einen gestaffelten Bezug zu planen. Gesetzlich darfst du bis zu zwei Freizügigkeitskonten pro Freizügigkeitsfall führen. Eine Aufteilung auf zwei Konten ist allerdings nur beim Austritt aus der Pensionskasse erlaubt.