Die Säule 3a wird neben dem Hauptnutzen der Altersvorsorge resp. der Schliessung der Vorsorgelücke häufig eröffnet, um Steuern zu sparen. Von den Steuerersparnissen profitiert man in der Phase der Erwerbstätigkeit, doch wie sieht es mit den Einsparungen aus, wenn das Geld bezogen wird?
Wenn man die Säule 3a bezieht, fallen Kapitalbezugssteuern an. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man die Säule 3a im Rentenalter oder vorzeitig, zum Beispiel für den Kauf eines Eigenheims oder die Gründung der Selbstständigkeit, nutzt.
Um die Steuerlast beim Kapitalbezug aus der Säule 3a möglichst gering zu halten, kann man mehrere 3a Säulen halten und diese gestaffelt beziehen. Das heisst, nicht das gesamtes 3a Vermögen auf einmal, sondern über mehrere Jahre gestaffelt. Bestehende Säule 3a Konten dürfen vom Gesetz her nicht mehr gesplittet werden, auch nicht beim Bezug zum Zeitpunkt der Pensionierung.
Zur Eröffnung einer zusätzlichen Säule 3a wird bei einem Vermögen ab CHF 50'000.– geraten.
Die Säule 3a ist gebundenes Vorsorgevermögen und kann entweder frühzeitig im Rahmen des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum, einer Selbstständigkeit, Auswanderung, Erhalt einer ganzen IV-Rente oder aber ab 5 Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf auch den Bezug seiner 3a-Guthaben aufschieben. Spätestens mit 70 (Männer) beziehungsweise mit 69 Jahren (Frauen) muss man sein Guthaben aber auf jeden Fall beziehen.
Da die Besteuerung progressiv ausfällt, steigt der prozentuale Steuersatz bei grösserem Vermögensbezug. Mit einem gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder über mehrere Jahre kann die Progression gebrochen werden.
Die Steuerbehörde zählt zur Berechnung der Kapitalauszahlungs-steuer alle Vorsorgebezüge eines Jahres zusammen. Das heisst, auch ein allfälliger (Teil-)Kapitalbezug aus der Pensionskasse oder der Bezug eines Freizügigkeitskontos wird mit einer Auszahlung der Säule 3a addiert. Die Staffelung hilft, den Gesamtbetrag pro Jahr zu reduzieren.
Ausgangslage: eine verheiratete Person (männlich), wohnhaft in Zürich, konfessionslos, bezieht CHF 440'000.– aus der Säule 3a. Annahme, er bezahlt immer den aktuellen Maximalbetrag von CHF 7056.– ein und hat die Strategie mit 95% Aktienanteil gewählt. Die Wahl der Anlagestrategie hat Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung.
Fall 1: Erfolgt der Bezug nur aus einer Säule 3a, dann beträgt die Steuerbelastung CHF 27'936.–.
Fall 2: Bestehen 5 Säulen 3a, kann die Person den gleichen Gesamtbetrag über 5 Jahre (Start mit 60 Jahren) hinweg auszahlen lassen. Die Steuerlast beträgt über die 4 Jahre verteilt CHF 20'570.–.
Die Steuerersparnis beläuft sich dank dem gestaffelten Bezug auf CHF 7'366.–.
Die Steuerpraxis beim Bezug von Vorsorgegeldern wird nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt. So wenden nicht alle Kantone eine progressive Besteuerung von Vorsorgegeldern auf Stufe Kantons-/Gemeindesteuern an.
Schwiizerfranke ist ein Schweizer Finanzblog, welcher praxistaugliche Beiträge rund um das Thema Vorsorge und Investieren publiziert. Gründer von Schwiizerfranke.com ist Eric Marschall, welcher die Plattform 2019 lancierte, um Schweizer:innen in Finanzthemen Hilfestellung zu leisten.
In seinem Beitrag "Säule 3a Bezug - Gestaffelt!" erfährst du mehr über den gestaffelten Bezug und dessen Sparpotenzial.
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