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FAQ

Muss meine Pensions­kasse ein Pensions­kassen-Splitting zu­lassen?

Ein Pensionskassen-Splitting ist beim Austritt aus deiner bisherigen Pensionskasse möglich. Du solltest dich im Voraus bei deiner Pensionskasse erkundigen, ob sie ein Splitting zulässt und wie sie die Aufteilung vornimmt. Die Aufteilung kann zum Beispiel zu gleichen Teilen erfolgen (50:50) oder nach obligatorischem (BVG) und überobligatorischem (BVG-ÜO) Guthaben.

Wo ist das Pensionskassen-Splitting gesetzlich geregelt?

Das Pensionskassen-Splitting ist in Art. 12 Abs. 1 der Freizügigkeitsverordnung (FZV) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) geregelt. Es erlaubt pro Freizügigkeitsfall den Übertrag der Austrittsleistung von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) auf maximal zwei Freizügigkeitsstiftungen.

Warum bietet frankly zwei Freizügigkeitsstiftungen an?

Beim Austritt aus deiner bisherigen Pensionskasse hast du einmalig die Möglichkeit, dein Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Freizügigkeitsstiftungen aufzuteilen, was als Pensionskassen-Splitting bezeichnet wird. Diese Option bietet dir später mehr Flexibilität beim Bezug und potenzielle Steuervorteile. Es ist jedoch gesetzlich nicht erlaubt, zwei Konten aus demselben Freizügigkeitsfall bei der gleichen Stiftung zu führen. Dies gilt auch, wenn du bereits mehrere Freizügigkeitskonten aus einem Freizügigkeitsfall hast und du diese zu frankly transferieren möchtest. Da bei frankly neu zwei Freizügigkeitsstiftungen (frankly Freizügigkeit und frankly Freizügigkeit II) zur Verfügung stehen, kannst du von dieser Option Gebrauch machen und zwei Freizügigkeitskonten aus demselben Freizügigkeitsfall eröffnen.

Wenn du jedoch nur ein Konto eröffnen möchtest, spielt die Wahl der Stiftung keine Rolle. Sowohl die All-in-Fee auf dem Wertschriftenbestand als auch der Zinssatz auf deinem Cash-Guthaben sind identisch. Zudem gelten die gleichen Rabatte und Gutscheine, einschliesslich des Community-Rabatts.

Hinweis: Ein Freizügigkeitsfall liegt dann vor, wenn du die Pensionskasse verlässt, bevor ein Vorsorgefall (Pensionierung, Tod oder Invalidität) eintritt.

Kann ich mit einer gestaffelten Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens in jedem Kanton Steuern sparen?

Der Bezug in verschiedenen Steuerjahren, um die Steuerprogression zu brechen, wird in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Bitte informiere dich vorgängig bei einem Steuerexperten oder der zuständigen Steuerbehörde über die spezifischen Regelungen in deinem Kanton.

Muss ich mein Freizügigkeitsguthaben wieder in die Pensionskasse einbringen, wenn ich eine neue Stelle antrete?

Du solltest dich im Voraus bei deiner Pensionskasse erkundigen, ob sie ein Splitting zulässt und wie sie die Aufteilung vornimmt. Die Aufteilung kann zum Beispiel zu gleichen Teilen erfolgen (50:50) oder nach obligatorischem (BVG) und überobligatorischem (BVG-ÜO) Guthaben.

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben über das Referenzalter (Pensionsalter) hinaus aufschieben?

Ja, du kannst dein Freizügigkeitsguthaben bis zum 31.12.2029 aufschieben, jedoch höchstens bis fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters (siehe auch Reform AHV 21). Ab dem 01.01.2030 ist ein Aufschub der Freizügigkeitsleistung nur noch möglich, wenn du jährlich nachweist, dass du weiterhin erwerbstätig bist, gleich wie bei der heutigen Regelung für die Säule 3a.

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