Was passiert mit meinem frankly Freizügigkeitskonto bei einer Scheidung, wenn ich auswandere oder im Todesfall?
In Zusammenhang mit einer Scheidung, Auswanderung oder im Todesfall, gilt es Vorgaben zu beachten.
Scheidung
Im Falle einer Scheidung wird das Freizügigkeitsvermögen der Ehegatten gemäss dem vom Gericht festgestellten Umfang ausgeglichen.
Auswanderung
Beim Auswandern in ein EU/EFTA-Staat ist zu klären, ob weiterhin eine Sozialversicherungspflicht im Zielland besteht oder nicht. Besteht keine Sozialversicherungspflicht, kann das gesamte Vorsorgevermögen bezogen werden. Besteht eine Sozialversicherungspflicht, kann nur der überobligatorische Teil aus der beruflichen Vorsorge bezogen werden.
Mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein kann in allen übrigen Ländern das gesamte Vorsorgevermögen bezogen werden.
Todesfall
Im Todesfall werden Freizügigkeitsgelder gemäss der Begünstigungsklausel in Art. 15 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ausbezahlt. Die Begünstigung kann in einem sehr engen Rahmen geändert werden.