Selbstständige müssen vieles selbst im Auge behalten – besonders bei der Buchhaltung. Unsere Steuerspartipps zeigen dir, wie du einfach Geld sparst.
Möglicherweise hast du schon davon gehört, dass du einfach Steuern sparen kannst, wenn du in eine Säule 3a einzahlst. Für dich heisst das: Du kannst das Geld, das du in eine Säule 3a einzahlst, in der Steuererklärung von deinem Einkommen abziehen. Dadurch profitierst du doppelt. Du sparst Steuern und verbesserst deine Altersvorsorge.
Der Maximalbetrag für Arbeitnehmende mit Pensionskasse beträgt aktuell CHF 7056.- (2023). Selbstständige ohne Pensionskasse (2. Säule) können bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35280.- in die Säule 3a einzahlen und von den Steuern abziehen.
Selbstständige müssen sich also im Gegensatz zu Arbeitnehmenden komplett eigenständig um ihre Altersvorsorge kümmern. Im Gegenzug kannst du als Selbstständige bzw. Selbständiger grössere Beträge von der Steuer abziehen.
Wir zeigen dir, wie es geht. Ganz ohne Papierkram und ohne Filialbesuch.
Gerade für Selbstständige lohnt sich die Säule 3a, um Steuern zu sparen. Auch wenn du vielleicht nicht in der Lage bist, den vollen Betrag einzuzahlen, lohnt sich jede Einzahlung in die Säule 3a.
Werfe einen Blick in unseren Steuerrechner. Wie viel Steuern du sparst, hängt auch von deinem Familienstand, Wohnort, deinem steuerbaren Einkommen und deiner Konfession ab.
Berechne dein Sparpotenzial im Steuerrechner der Zürcher Kantonalbank.
Selbstständige müssen sich im Gegensatz zu Angestellten keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge anschliessen. Um deine Altersvorsorge zu gewährleisten, kann es jedoch Sinn machen, einen freiwilligen Anschluss zu prüfen. Auch hier gilt: Die Beiträge in eine freiwillig gewählte Einrichtung der beruflichen Vorsorge sind steuerfrei. Du kannst sie bei der Steuererklärung von deinem Einkommen abziehen und Steuern sparen. Bedenke: Wenn du Beiträge in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge einzahlst, kannst du bei deiner Säule 3a nur den Maximalbetrag für Arbeitnehmende mit Pensionskassenanschluss einzahlen.
So kannst du als Selbstständige oder Selbständiger freiwillig in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge einzahlen:
Tipp: Unabhängige Makler sind darauf spezialisiert, für dich als Selbständige bzw. Selbständiger die passenden Vorsorgelösungen auszuarbeiten. Das gilt sowohl für BVG-Sammelstiftungen als auch für passende Privatversicherungen wie Kollektivtaggeldversicherungen. Auch bei der Zürcher Kantonalbank kannst du dich zu allen Themen rund um deine Selbstständigkeit beraten lassen, was bei dieser komplexen Angelegenheit sehr sinnvoll ist.
Viele Selbstständige haben kein eigenes Büro und arbeiten von zu Hause aus. Wenn du in deiner Wohnung beispielsweise ein Zimmer zu einem Büro eingerichtet hast, kannst du dieses Zimmer von den Steuern abziehen. Du musst hierzu wesentlich von diesem Arbeitszimmer aus arbeiten.
Wie du die Abzüge für dein Arbeitszimmer in deinem Zuhause berechnest, erfährst du beim Steueramt deines Wohnkantons. Hast du für deine Arbeit eine eigene Werkstatt oder ein Ladengeschäft, kannst du stattdessen die Kosten hierfür von den Steuern abziehen.
Auch Nebenkosten und Auslagen für deinen Arbeitslaptop und Ähnliches kannst du von den Steuern abziehen. Das gilt auch für deine Werkzeuge, Geräte und Maschinen – auch für deren Unterhaltskosten.
Auch in der Selbstständigkeit gibt es viele Möglichkeiten, dich weiterzubilden. Kurse, Lektüren und Lehrmaterialien kosten oft eine Menge Geld. Die Kosten hierzu kannst du als Selbstständige bzw. Selbständiger von den Steuern abziehen. Auch Zeitschriftenabonnemente und Fachbücher, die für deine Arbeit wichtig sind, kannst du von der Steuer abziehen.
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